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Weil wir Transparenz mögen
Wichtiger Hinweis:
Der Inhalt dieser Seite wurde teilweise maschinell übersetzt. Eine überarbeitete Version wird in Kürze aufgeschaltet. In der Zwischenzeit stehen wir bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung.
Konditionen & Geschäftsbedingungen
Als STGA 1) Green Badge Guides und HOSTGA 2)-Mitglieder basieren unsere Tarife auf den Empfehlungen dieser Branchenorganisationen.
Alle Honorare sind in GBP (£-Sterling) und verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusive Kosten für Übernachtung und Mahlzeiten, die An-/Abreise ausserhalb der Region Inverness/Nairn sowie allfällige Eintrittsgebühren zu Sehenswürdigkeiten und Attraktionen oder Gebühren für Fährpassagen und dergleichen. Wir haben freien Zutritt zu einem Grossteil der Sehenswürdigkeiten in Schottland.
Die Tarife für private Touren mit unserem 3) oder einem zugemietetem Fahrzeug verstehen sich inklusive Honorar für die Reiseleitung gemäss obiger Beschreibung, Fahrzeugmiete, obligatorische „Hire and Reward“-Versicherung sowie Treibstoff.
Honorar für Touren ab Inverness oder Nairn
Dauer
Halber Tag
max. 4 ½ Stunden
Ganzer Tag
max. 9 Stunden
Mehrere Tage
Englisch
£255.00
£380.00
Deutsch
£295.00
£445.00
inkl. Fahrzeug 3)
£575.00
£775.00
gemäss individueller Vereinbarung
Extras – sofern zutreffend
Mittagessen
während der Ganz-/Mehrtagestour
Abendessen
während der Mehrtagestour
sofern nicht im Gruppenhotel bzw. bei An-/Abreise
Übernachtung mit Frühstück (Einzelzimmer)
sofern nicht im Gruppenhotel bzw. bei An-/Abreise oder Abholung/Begleitung vom/zum Fähr- oder Flughafen o. ä.
nach Aufwand / Kostendach £18.00
nach Aufwand / Kostendach £28.00
nach Aufwand / Kostendach gemäss Vereinbarung
Reisekosten- und Reisezeiterstattung
An-/Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln/Taxi
An-/Abreise im eigenen Fahrzeug
Zuschlag bei einer Reisezeit (Tür-zu-Tür) von über 5 Stunden
nach Aufwand
£ 0.45 pro Meile - zuzüglich allfällige Parkgebühren
Honorar für eine Halbtagestour
Überstunden und Nachtarbeit
Für Halbtagestouren (4,5 Std.) oder Ganztagestouren (9 Std.), welche die geplante Maximaldauer überschreiten, werden pro angefangene Stunde folgende Zuschläge verrechnet:
Zwischen 07.00 und 23.00 h
Zwischen 23.00 und 07.00 h
£45.00 (Step-On) | £80.00 (Driver Guide)
£60.00 (Step-On) | £160.00 (Driver Guide)
Falls die Halbtagestour nach 13.30 Uhr endet, wird das Honorar für einen ganzen Tag fällig.
Feiertagszuschlag
Für Touren an einem öffentlichen Feiertag behalten wir uns vor, folgende Zuschläge zu verrechnen:
Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Stephanstag und Neujahr
Heiligabend, Weihnachten und Silvester
50% des vereinbarten Honorars
100% des vereinbarten Honorars
Massgeschneiderte Reiseplanung
Planungspauschale pro Reisetag
£120.00
1) Scottish Tourist Guide Association
2) Highlands of Scotland Tour Guide Association
3) Maximal vier Passagiere mit Gepäck | sechs Passagiere ohne Gepäck | Zuschlag für grösseres Fahrzeug
Honorar
Massgeschneiderte Halb-, Ganz- oder Mehrtagestouren
Mit unserem/zugemieteten Fahrzeug
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Zur Sicherung Ihrer Buchung ist eine nicht erstattbare Anzahlung von 25% erforderlich.
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Der Restbetrag von 75% ist spätestens 60 Tage vor Tourbeginn zu begleichen.
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Bei Buchungen innerhalb von 60 Tagen vor Reiseantritt ist die Tour vollständig zu bezahlen.
Stadtführungen – Online Buchungen
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Vollständige Bezahlung zum Zeitpunkt der Buchung.
Stadtführungen – Massgeschneiderte Arrangements
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Vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang.
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Vereinbarte Ausgaben/Spesen werden, sofern zutreffend, nach Abschluss der Tour separat in Rechnung gestellt. Abhänging vom spezifischen Arrangement, kann eine Vorauszahlung zur Deckung der vereinbarten Ausgaben/Spesen erforderlich sein.
Halb-, Ganz- oder Mehrtagestouren - Step-On
-
Vollständige Bezahlung des vereinbarten Honorars innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang.
-
Vereinbarte Ausgaben/Spesen werden, sofern zutreffend, nach Abschluss der Tour separat in Rechnung gestellt. Abhänging vom spezifischen Arrangement, kann eine Vorauszahlung zur Deckung der vereinbarten Ausgaben/Spesen erforderlich sein.
Zahlungsfristen
Sofern nicht anders vermerkt, sind Rechnungen rein netto innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Zahlungsmethoden
Bezahlung in GBP per Banküberweisung oder via Debit-/Kreditkarte.
Alternative Zahlungsmethoden gemäss vorheriger Vereinbarung.
Grenzüberschreitende Zahlungen
Bei Auslandüberweisungen trägt der Auftraggeber sämtliche Überweisungsgebühren (Spesencode OUR). Wählt der Auftraggeber eine andere Option, werden die angefallenen Überweisungsgebühren separat verrechnet (GBP 7-10 für Zahlungen aus dem europäischen Raum bzw. GBP 10-15 für Zahlungen ausserhalb Europas).
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen und eine Entschädigung für Inkassokosten gemäss den EU-Regeln zum Zahlungsverzug zu erheben.
Anzahlungen & Zahlungskonditionen
Stadtführungen – Online Buchungen
Bis zu 24 Stunden vor Tourbeginn
Weniger als 24 Stunden vor Tourbeginn
£0.00
100% des vereinbarten Honorars - zuzüglich Drittkosten*
Stadtführungen – Massgeschneiderte Arrangements
14 oder weniger Tage vor Tourbeginn
48 oder weniger Stunden vor Tourbeginn
50% des vereinbarten Honorars - zuzüglich Drittkosten*
100% des vereinbarten Honorars - zuzüglich Drittkosten*
Halb- und Ganztagestouren
14 oder weniger Tage vor Tourbeginn
48 oder weniger Stunden vor Tourbeginn
50% des vereinbarten Honorars - zuzüglich Drittkosten*
100% des vereinbarten Honorars - zuzüglich Drittkosten*
Mehrtagestouren
30 oder weniger Tage vor Tourbeginn
14 oder weniger Tage vor Tourbeginn
50% des vereinbarten Honorars
(Tagessatz mal Anzahl gebuchter Tage)
zuzüglich Drittkosten*
100% des vereinbarten Honorars
(Tagessatz mal Anzahl gebuchter Tage)
zuzüglich Drittkosten*
*) falls für die spezifische Buchung Stornierungskosten oder Bearbeitungsgebühren bei Drittanbietern anfallen oder Planungspauschalen vereinbart wurden,
werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Höhere Gewalt
Unter höhere Gewalt bzw. force majeure verstehen wir ein betriebsfremdes, von aussen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar war, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äusserste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden konnte und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.
Falls vor Tourbeginn oder während der Tour ein solches Ereignis auftritt und wir gezwungen sind, die vereinbarten Services im Umfang zu kürzen, zu ändern oder zu stornieren, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadenseratzansprüche für Verluste geltend zu machen, die aufgrund der Kürzung, Änderung oder Stornierung entstehen.
Im Übrigen gelten die obigen Stornierungsbedingungen. Allfällige Abweichungen liegen im Ermessen des Leistungserbringers und werden anlässlich der Buchung explizit bestätigt.
Stornierung durch den Leistungserbringer
Falls wir aus anderen Gründen als höhere Gewalt gezwungen sind, die vereinbarte Tour zu kürzen oder zu stornieren sind wir in zumutbarem Ausmass bei der Suche nach einer geeigneten Ersatzperson behilflich. Preisverhandlungen mit der Ersatzperson sind Sache des Auftraggebers und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Schadenseratzansprüche für Verluste geltend zu machen, die ihm aufgrund dieser Verhandlungen entstehen.
Stornierungsbedingungen
Reiseversicherung
Der Abschluss einer passenden Reiseversicherung, welche für den Verlust von persönlichen Gegenständen, Stornierungskosten und die Kosten medizinischer Versorgung aufkommt, ist Sache des Auftraggebers bzw. der Teilnehmer und wird von uns dringend empfohlen.
Haftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung
Als STGA Green Badge Guides und HOSTGA-Mitglieder sind wir dem jeweiligen Kollektivversicherungsvertrag angeschlossen.
Versicherungen
Ernährungs-, Mobilitäts- und spezifische Bedürfnisse
Falls der Auftraggeber oder ein Mitglied der Gruppe spezifische Ernährungsbedürfnisse, körperliche Einschränkungen, Behinderungen oder Krankheiten hat, welche die Reisefähigkeit auf unseren Touren beeinträchtigen können, hat uns der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage über diese Anforderungen zu informieren. Dadurch können unsererseits die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden.
Unterlässt es der Auftraggeber, uns über spezifische Anforderungen zu informieren, können wir für allfällige Kosten oder Unannehmlichkeiten, die dem Auftraggeber oder einem Mitglied der Gruppe aufgrund dieser Situation entstehen, keine Haftung übernehmen. Es werden keine Rückerstattungen für Abschnitte der Reiseroute gewährt, die aufgrund von Einschränkungen nicht abgeschlossen werden können.
Maximale Teilnehmerzahlen
Für längere geführte Wanderungen und mehrstündige Stadtrundgänge empfehlen wir eine maximale Teilnehmerzahl von 16 Personen. Damit erfüllen wir die geltenden Sicherheitsbestimmungen und gewährleisten eine exzellente Qualität der Tour.
Änderungen am Reiseplan
Jegliche Änderungen im Reiseplan sind im Interesse einer effizienten Planung und der korrekten Auftragsabwicklung unverzüglich bekannt zu geben.
Falls vor oder während der Durchführung des Reiseprogramms oder eines spezifischen Programmpunktes Bedenken bezüglich der Sicherheit der Teilnehmer auftreten, sind wir ermächtigt, das Reiseprogramm in Absprache mit dem Auftraggeber entsprechend anzupassen.
(Zeitlich) limitierter Zugang zu Sehenswürdigkeiten und Aufteilung von grösseren Gruppen
Zahlreiche Sehenswürdigkeiten haben aus sicherheitstechnischen oder operationellen Gründen maximale Besucherzahlen pro Gruppe und/oder im Voraus zu buchende Besuchszeiten für Gruppen festgelegt. Darüber hinaus verfügen einzelne Standorte über spezifische Richtlinien für nicht-hauseigene Guides, die das Abhalten einer geordneten Führung einschränken oder gar untersagen.
Besucher von Sehenswürdigkeiten werden oft in kleinere Gruppen aufgeteilt, die von hauseigenen, oftmals ausschliesslich englischsprachigen Guides geführt werden. Obwohl manche Attraktionen fremdsprachige Guides beschäftigen, kann deren Verfügbarkeit nicht garantiert werden. Zudem können wir jeweils nur eine Gruppe begleiten, um die Führung zu übersetzen, was für grössere Gruppen mit einer hohen Anzahl von Gästen mit limitierten Englisch-Kenntnissen unbefriedigend sein kann.
Im Interesse zufriedener Kunden sind wir gerne bereit, das Reiseprogramm im Voraus zu diskutieren. Dabei können wir Programmpunkte, bei denen die beschriebenen Einschränkungen möglicherweise ein Problem darstellen, identifizieren und gegebenenfalls eine passende Lösung oder Alternative bieten.
Bustouren - Arbeitsmittel und technisches Gerät
Der Auftraggeber sorgt für einen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt und störungsfrei funktionierende technische Geräte (Mikrofon, Verstärker und CD- Player). Im Falle von fehlendem oder fehlerhaftem technischen Gerät informieren wir den Auftraggeber unverzüglich. Falls die Tour trotz fehlender oder fehlerhafter Technik fortgesetzt wird, behalten wir uns bis zur Behebung der Störung vor, einen Zuschlag von 100% des vereinbarten Honorars zu erheben.
Vouchers und Buchungsbestätigungen
Sämtliche Vouchers, Buchungsbestätigungen sowie die weiteren notwendigen Informationen sind uns spätestens 14 Tage vor Tourbeginn zur Verfügung zu stellen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen schottischem materiellem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Inverness oder Edinburgh. Dies ist zugleich auch der Erfüllungsort sowie für Kunden mit Domizil im Ausland der Ort der Schuldeintreibung. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.
V1.4 1/2022
Wichtiger Hinweis
Die vorliegenden Konditionen und Geschäftsbedingungen basieren auf unseren „Terms & Conditions“, die in Englisch abgefasst sind. Obwohl die Übersetzung ins Deutsche mit grösstmöglicher Sorgfalt erfolgt ist, können marginale Abweichungen nicht ausgeschlossen werden.
Daher gilt im Zweifelsfall ausschliesslich die englische Originalversion.
Bei Fragen oder Unklarheiten in diesem Zusammenhang stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.